
Gemächliche Untersuchung: Der Berliner Ausschuss zum Neukölln-Komplex
Der »1. Untersuchungsausschuss (›Neukölln‹)« soll die Erkenntnisse und das Verhalten der Ermittlungsbehörden im Neukölln-Komplex untersuchen. Seinem Gegenstand hat sich der Ausschuss in bislang elf Sitzungen nur sehr gemächlich angenähert. Die Geduld der Betroffenen wurde teilweise stark auf die Probe gestellt.