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Chronologie antisemitischer Vorfälle 1996

 

Februar

  • Berlin: Die Polizei nimmt sieben Rechtsextremisten fest. Gegen zwei wird Haftbefehl erlassen. Sie wollten eine kriminelle Vereinigung mit dem Namen Weißer Arischer Widerstand-Heimatschutzcorps gründen. Einer der Festgenommenen habe schon mehrere Straftaten verübt. Die Gruppe soll geplant haben mit Brandsätzen Anschläge gegen Ausländer, jüdische Bürger und Linke zu verüben.

März

  • Potsdam: Die Polizei ermittelt eine 18-jährige, die die Bilder in der Ausstellung "After Ausschwitz" beschädigt hat.

April

  • Müncheberg: Der Neonazi Sven Ruda erhält in seiner Berufungsverhandlung wegen Friedhofsschändung in Müncheberg ein milderes Urteil, weil er sich vom Rechtsextremismus losgesagt haben soll. Er soll nun 19 Monate verbüßen.

Mai

  • Sachsenhausen: Jungnazis randalieren in der Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen und schießen in die Luft. Die Polizei nimmt einen 16-jährigen fest.
  • Sachsenhausen: Das Gästebuch der gedenkstätte wird mit Nazi-Parolen beschmiert. Sechs Jugendliche werden vorläufig festgenommen, eien 17-Jährige gesteht die Schmierereien.

Oktober

  • Velten: Am Rande eines Fußballspiels in Velten singen Jugendliche volksverhetzende Lieder, die Polizei nimmt zwei von ihnen fest.
  • Berlin: Prozess gegen Frank Schwerdt, Christian Wendt und Lutz Giesen unter anderem wegen Volksverhetzung.
  • Neuruppin: Prozess gegen einen 20-Jährigen, der ein Holocaust-Denkmal beschädigt hat.
  • Oranienburg: Sieben Tage nach ihrer Einweihung werden Skulpturen, die zur Erinnerung an die Holocaust-Opfer am Oranienburger Bahnhof aufgestellt wurden, teilweise schwer beschädigt.
  • Oranienburg: Ein 19-Jähriger erhält im Schnellverfahren eine Geldbuße über 250 DM, weil er ein Mahnmal des KZ Oranienburg beschädigt hat.

November

  • Berlin: Bombendrohung gegen das Centrum Judaicum in der Neuen Synagoge in Berlin-Mitte.

Dezember

  • Teltow: Eine jüdische Erbengemeinschaft fordert die Rückgabe von 850 Grundstücken am Berliner Ortsrand, die von ihren Verwandten im NS zwangsweise verkauft werden mussten. Eine Bürgerinitiative wehrt sich gegen die Erbengemeinschaft. Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnt die Rückübertragungsansprüche ab: Die Verkäufe zwischen 1933-38 seien normale Grundstücksverkäufe gewesen.

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