Ausschnitt aus der Erstausgabe des apabiz-Rundbriefs »monitor« vom August 2001. | Foto: apabiz

Ein Blick in den monitor

Wer die vor zwanzig Jahren erschienene Erstausgabe des »monitors« heute noch einmal aufmerksam liest, wird vor allem über eine Textstelle stolpern. Dort ist von »drei gesuchten Bombenbastlern aus Jena« die Rede. Was wir zu dieser Zeit nicht wussten: Diese nannten sich »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) und hatten bis Ende August 2001 bereits vier Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt.

Von Kilian Behrens

Der Aufmacher-Artikel des ersten »monitors« widmet sich rechten V-Leuten und ist noch heute eine lesenswerte Zusammenfassung der damals wie heute skandalösen Praxis des Verfassungsschutzes, Nazispitzel als »Quellen« zu führen. Doch es ist eine Stelle im Text, die aus heutiger Sicht besonders ins Auge fällt. Bezüglich der Gefahr, die von Neonazis ausgeht und um zu zeigen, wie problematisch und wenig zielführend der Einsatz von V-Personen ist, stellen die Autoren des Artikels fest:

Ähnlich verhält es sich im Fall Tino Brandt: Obwohl der V-Mann die zentrale Figur des Thüringer Heimatschutzes war, konnten drei gesuchte Bombenbastler aus Jena – alle Mitglieder des THS – 1997 [Anm. d. Autors: Fehler im Original, es muss 1998 heißen] abtauchen und sind bis heute verschwunden.

Was wir zu dieser Zeit nicht wussten: Die »Bombenbastler aus Jena« – gemeint sind Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – nannten sich »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) und hatten bis Ende August 2001 bereits Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü und Habil Kılıç ermordert und zwei Sprengstoffanschläge verübt.

Doch auch wir im apabiz verloren diese Spur aus den Augen und mussten zehn Jahre später im November 2011 erfahren, wer hinter diesen Morden steckt. Bis dahin hatte der NSU außerdem Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter ermordet und einen weiteren Bombenanschlag verübt.

Wir mussten lernen, dass das Wissen um die Organisationsstrukturen, die Ideologie der Nazis und die Kritik an Behördenhandeln zwar ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist, aber längst nicht alles. Denn schon 2006 hatten die Angehörigen von Halit Yozgat, Enver Şimşek und Mehmet Kubaşık bei Demonstrationen in Kassel und Dortmund gefordert, dass es kein zehntes Opfer geben dürfe. Die Angehörigen der Opfer haben da ein mögliches rechtes Motiv der Morde benannt. Gehört haben wir sie damals nicht.

So gut informiert und in Teilen auch weitsichtig der Text von 2001 ist, so weit entfernt waren wir davon, aus diesem Wissen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die im Text vorgestellten V-Männer Tino Brandt und Carsten Szczepanski tauchten später an prominenter Stelle im NSU-Komplex wieder auf. Vor allem Brandt prahlte wiederholt und auch nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 damit, seine V-Mann-Honorare in Nazistrukturen reinvestiert und somit etwa den »Thüringer Heimatschutz« aufgebaut zu haben.

Der Artikel formuliert seine Kritik am Verfassungsschutz entsprechend deutlich und kommt bereits damals zu dem Schluss:

Obwohl die extreme Rechte seit Jahrzehnten von Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt ist, wuchs die Szene kontinuierlich an. Die Ursachen hierfür sind klar zu benennen:

• die politikwissenschaftlich unhaltbare »Extremismustheorie«, die durch die Verbannung der entscheidenden Ideologieelemente der extremen Rechten an den Rand der Gesellschaft eine wirkungsvollen Auseinandersetzung mit diesen verhindert, diffamiert damit gleichzeitig auch antifaschistische Aktivitäten

• die Verfassungsschutzämter unterliegen einer parteipolitischen Instrumentalisierung und es fehlt gänzlich an schlüssigen Konzepten bei der Bekämpfung der extremen Rechten

• die Schlapphüte legitimieren die eigene Arbeit durch Duldung, Förderung und Finanzierung neonazistischer Strukturarbeit

• als quasi in die Gesellschaft vorgelagerter Staatsschutz klären die Ämter damit über Strukturen auf, an deren Aufbau sie selbst beteiligt waren und beanspruchen die Definitionshoheit über das Thema Rechtsextremismus

All dies sind Gründe, weswegen der Verfassungsschutz als Institution, als Stichwortgeber für Diskussionen um die extreme Rechte in der Gesellschaft und als pädagogische Instanz grundlegend abzulehnen ist und keinerlei Legitimation hat.

So weit, so klar. Im Fall von Brandt ließe sich aus heutiger Sicht noch ergänzen, dass dieser durchaus Informationen über den Aufenthalt des NSU an den VS weitergab. Zur Ergreifung der Neonazis und damit zur möglichen Verhinderung weiterer Morde führte dies nicht.

Doch welche Schlüsse ziehen wir als Projekt aus dem, was wir seither über rechten Terror, über behördlichen Rassismus, über rechte Netzwerke bei Polizei und Bundeswehr sowie über Verfassungsschutzämter, die die Aufklärung weiter behindern, gelernt haben? Und was lernen wir aus eigenen Fehlern? In der »monitor«-Ausgabe Nr. 62 (Dezember 2013) schrieb das apabiz in einem der eher seltenen als Gesamtprojekt unterzeichneten Artikel:

Der NSU war und ist eine Zäsur in der Geschichte des Rassismus nach 1945 in Deutschland. Bei den schockierenden Erkenntnissen, die wir aus seiner bloßen Existenz, der dahinter stehenden Ideologie und seiner vermuteten Arbeitsweise, aber auch aus dem Umgang damit in Behörden, Presse und Gesellschaft ziehen müssen, verbietet sich ein einfaches »weiter wie bisher«. Für unser Projekt stellen sich »zwei Jahre später« im wesentlichen zwei Fragen: müssen wir aufgrund der neuen Fakten die Geschichte der bundesdeutschen Nazi-Szene der letzten 30 Jahre in wesentlichen Teilen revidieren? Und: wie müssen wir angesichts der offenbaren Tatsachen über gesellschaftlichen und behördlichen Rassismus unsere eigene Arbeit verändern?

Beide Fragen beschäftigen uns bis heute. Der NSU-Komplex ist weiterhin nicht vollständig aufgeklärt. Einen Schlussstrich darf es nicht geben.

 

 

Dieser Artikel erschien zuerst online auf apabiz.de. Eine redaktionell leicht überarbeitete Version erschien außerdem im apabiz-Rundbrief »monitor« Nr.92.