Deutsche Aktionsgruppen
Gründung: 1980
Mitglieder: Manfred Roeder, Sibylle Vorderbrügge,
Dr. Heinz Colditz, Raimund Hörnle
Aktivitäten: Die Deutschen Aktionsgruppen verübten
1980 sieben Brand- und Sprengstoffanschläge, zum Teil gegen Unterkünfte
von Ausländern, aber auch gegen eine Ausstellung über das KZ
Auschwitz und eine jüdische Schule. Bei einem Anschlag am 22. August
1980 in Hamburg wurden zwei Vietnamesen tödlich verletzt. 1982 wurde
Manfred Roeder wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt,
die Mitglieder Hörnle und Vorderbrügge erhalten lebenslange
Freiheitsstrafen, Colditz wird ebenfalls verurteilt.
Bedeutung: Die Deutschen Aktionsgruppen führten
terroristisch den Kampf der Deutschen Bürgerinitiative des Manfred
Roeder weiter. Roeder schrieb: »Nach 8 Jahren war der legale Weg
erschöpft. Den gibt es jetzt nicht mehr (...) Entweder mußten
wir aufgeben oder in den Untergrund gehen. Aufgeben kam nicht in Frage
(...) Der Kampf muß jetzt auf einer anderen Ebene mit noch größerer
Entschlossenheit fortgeführt werden, denn wir werden niemals tatenlos
zusehen, wenn Deutschland zerstört wird. Entweder wir siegen oder
untergehen!«[1] (B)
Autoren: Michael Bauerschmidt, Susanne Brandt, Ulli
Jentsch, Kurt Ohrowski
Quelle: Mecklenburg, Jens (Hg.): Handbuch Deutscher
Rechtsextremismus,
Berlin 1996, S.156
Anmerkungen:
[1] Zitiert nach P. Dudek: Jugendliche Rechtsextremisten. Köln
1985, S. 188.
Weitere Materialien:
Opfer
des Mordanschlages der Deutschen Aktionsgruppen vom 22. August 1982
in Hamburg wurden die Vietnamesen Ngoc Nguyen und Anh Lan Do. Ausschnitt
aus die tat Nr.6/1982 v. 5.Februar 1982. |
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